Veränderungen an Kulturdenkmalen

Die Instandsetzung, Veränderung oder Vernichtung eines Kulturdenkmals bedarf in allen Bundesländern einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Diese kann versagt werden, wenn es zum Schutz des Kulturdenkmals erforderlich ist. Sie ist zu erteilen, wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegend öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt. Dabei ist unter anderem zu berücksichtigen, dass die Erhaltung von Kulturdenkmalen immer durch eine der Gesellschaft nützlichen Funktion begünstigt wird.